Muhl Watersports
Startseite | Angebote | Neuigkeiten | Registrieren | Kontakt | Mein Konto | Warenkorb |

       
Hersteller:

Sie sind hier: Startseite > AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Muhl-Watersports KG

Drucken

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern

abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten

ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien

werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“

und als „Käufer“ bezeichnet.

(2) Für Verträge, die nicht zwischen anwesenden Personen und daher unter ausschließlicher

Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten zusätzlich

die nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge.

(3) Bei dem Verkauf von Schiffen, die in einem Schiffsregister eingetragen sind, finden die

Vorschriften des Kaufrechts Anwendung, die für den Verkauf von Grundstücken gelten.


§ 2 Vertragsabschluß

(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 6 Wochen gebunden. Ein

Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein Vertragsangebot annimmt.

(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen

des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine

Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung

des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des

Lieferanten vorliegt.

(3) Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung

des Käufers ausführt.

(4) Wurde der Vertrag schriftlich abgeschlossen, so gilt die Schriftform auch für alle Vertragsänderungen

und Vertragsergänzungen als vereinbart.

(5) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung

des Verkäufers auf Dritte übertragen.

(6) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder

sein Lieferant ein Urheberrecht.

(7) Kann der Verkäufer eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Käufer gewünschten

Ausführung nicht liefern, so kann der Verkäufer dem Käufer eine nach Qualität und

Preis gleichwertige Leistung anbieten. In diesem Fall ist der Käufer nicht zur Abnahme

verpflichtet.


§ 3 Pflichten des Verkäufers

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und ihm das

Eigentum zu verschaffen. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag

festgelegten Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den

in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen

und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche

Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale

handelt. Alle in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien,

für die der Verkäufer nach § 444 BGB haften würde. Konstruktions- und Formänderungen

der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges

seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht

erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

(2) Alle angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen

Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich,

falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem

Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Werden

nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den

gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluß und der Vertragsänderung liegt,

sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

(3) Der Verkäufer kommt mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er nach

Fristablauf von dem Käufer unter einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

gemahnt worden ist. Die von dem Käufer gesetzte Nachfrist muss mindestens 2 Wochen

betragen. Der Verkäufer kann eine weitere Fristverlängerung begehren, wenn der Lieferverzug

auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat.

(4) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen

z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden

vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der

vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer

der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine Leistungsstörung

zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(5) Der Käufer kann den Ersatz eines Verzugschadens verlangen, wenn dem Verkäufer oder

einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises

ohne Umsatzsteuer.

(6) Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich erforderlichenfalls

bereits vereinbarte Liefertermine.

(7) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe.

(8) Soll der Übergabeort ein anderer Ort sein, so muss dies ausdrücklich vereinbart werden.

Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort versandt, so gehen

die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten werden nur dann berechnet,

wenn das zu befördernde Gut zum sicheren Transport eine Verpackung oder ggf.

eine seemännische Verpackung benötigt oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung,

der Verladung und Überführung sowie vereinbarter Nebenleistungen

gehen zu Lasten des Käufers.


§ 4 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu

zahlen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Zahlungen haben spesenfrei zu

erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht.

Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer

besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen

entgegengenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur

dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger

Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen,

soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.

(3) Treten nicht vorhergesehenen Rohstoff-, Lohn-, Energie- oder sonstige Kostenänderungen

ein, durch die dem Verkäufer die Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar wird, so ist der

Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 313 BGB berechtigt, Verhandlungen über eine

Preisanpassung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung von dem Vertrag zurückzutreten,

falls die Erfüllung des Vertrages für den Verkäufer unzumutbar geworden ist.

(4) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten

werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen

Nichterfüllung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde

Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht des

Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit geleistet

hat.

(5) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit

erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann

in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung

zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.

(6) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld – ohne

Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer

mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät

und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises

beträgt.

(7) Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Verkäufer kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen.


§ 5 Abnahme

(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der

Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet,

die Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen. Wird die Kaufsache

bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten

gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

(2) Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer

bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem

Übergabeprotokoll belegt ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war, so

gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel

handelt.

(3) Bleibt der Käufer mit der Übernahme der Kaufsache länger als 14 Tage ab Zugang der

Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer

dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass

er nach Ablauf dieser Frist eine Übergabe ablehne.

(4) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche

Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(5) Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und

endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner

Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist.

(6) Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises

ohne Umsatzsteuer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der

Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Verkäufer

kann sich gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 2

ZPO berufen.


§ 6 Versand

(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an von dem

Käufer beauftragten Spediteur über. Eine Rücksendung kann nur per versicherten Versand erfolgen.

(2) Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

(3) Der Verkäufer ist auf Wunsch des Käufers verpflichtet, eine Transportversicherung auf

Rechnung des Käufers abzuschließen.

(4) Stellt der Käufer bei dem Empfang der Ware Transportschäden fest, so hat er dies dem

Transportunternehmen und dem Verkäufer binnen einer Woche anzuzeigen. Wurde eine

Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.

(5) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,

so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung

der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen, der Verkäufer haftet jedoch

nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.


§ 7 Nacherfüllung

(1) Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Ist die Sache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen.

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe

Menge liefert.

(2) Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so wird sich der Verkäufer zunächst um eine Beseitigung

des Mangels bemühen. Das Wahlrecht des Käufers, anstelle der Nachbesserung die

Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, ist gemäß § 439 Abs. 3 BGB insoweit

eingeschränkt, als die Lieferung einer mangelfreien Sache nur mit unverhältnismäßigen

Kosten möglich oder aufgrund von langen Lieferfristen nicht zumutbar ist. Dabei sind

insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels

und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche

Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Diese Voraussetzungen liegen

vor, wenn die Kaufsache nach einer Kundenspezifikation gefertigt worden ist oder es

sich sonst um eine Einzelfertigung handelt.

(3) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort

zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung

an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung

an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache

an einen geeigneten Ort - dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten

des Käufers verlangen.

(4) Die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften

Sache.

(5) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn

sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen

z.B. einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Käufers etwas anderes ergibt. In

diesem Fall und in dem Fall, dass der Verkäufer die Lieferung einer mangelfreien Sache

verweigert, kann der Käufer von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz sowie den

Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Statt zurückzutreten, kann der Käufer den

Kaufpreis auch mindern.

(6) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss

den Mangel kennt. Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Sachen.

Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der

Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflichten

verletzt hat und den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei Verkauf an Gewerbetreibende ist eine etwaige Garantie oder Gewährleistung bei gebrauchten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen.

(7) Hat der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen, so hat er

hierfür einzutreten. Hierzu gehören alle Beschaffenheitsangaben, die in den Kaufvertrag

aufgenommen worden sind oder auf die in dem Kaufvertrag verwiesen wird.

(8) Hat ein Dritter, z.B. ein Lieferant des Verkäufers, eine Werksgarantie abgegeben, so vereinbaren

die Parteien, dass der Käufer zunächst seine Ansprüche aus der Werksgarantie

geltend macht, da die Leistungen aus der Werksgarantie häufig weiter gehen als die Nacherfüllungsverpflichtung des Verkäufers, z.B. durch einen weltweiten Service. Grundsätzlich besteht eine Garantie nur in dem Umfang, in dem der Hersteller der jeweiligen Ware sie gewährt.

(9) Mängelansprüche des Käufers verjähren bei neuen Sachen und bei Schiffen in 2 Jahren,

bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten Schiffen in 1 Jahr.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen

bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag

zurückgetreten ist.

(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind

höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere

Kosten nachweist.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt

gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des

Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den

Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen,

und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.

Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung

des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch

den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadenersatz

nicht von Dritten eingezogen werden können.

(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung

des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder

Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes

zulässig.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts

in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten

und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer

oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.


§ 9 Vermittlungsgeschäfte

(1) Wird der Händler im Kundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den

Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen

den Kaufvertragsparteien entstehen.

(2) Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine

Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.


§ 10 Datenschutz

Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer

Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten

Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.


§ 11 Vertragsschluss

Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft

sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande. Im übrigen kommt ein Kaufvertrag mit

der Entgegennahme der bestellten Ware sowie dem Empfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

zustande.


§ 12 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Die Ware ist vom Käufer frankiert an folgende Anschrift zu adressieren:

MUHL Watersports KG

Prof.-Oelkersstr. 12

34346 Hann. Münden

Germany


Der Widerruf ist zu richten an:

MUHL Watersports KG

Prof.-Oelkersstr. 12

34346 Hann. Münden

Germany


info@muhl-watersports.de


Fax +49 (0) 5541-988040


Ergänzender Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.


Rücksendung von Waren

Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall vor Rücksendung von Waren.


Beachten Sie: Bei unfrei verschickten Sendungen verweigern wir die Annahme. Wir erstatten auf Wunsch die Standardversandkosten der Deutschen Post bzw. von DPD (jedoch keine Zusatzkosten, wie Express oder Sperrgut). Waren die nur als Sperrgut versendet werden können, lassen wir in jedem Fall abholen.


Sollte bei einer Rücksendung aus einer portofreien Lieferung aufgrund des Bestellwertes von über EUR 100,- der verbleibende Einkaufswert von EUR 100,- unterschritten werden, so verlieren sie den Vorteil der portofreien Ursprungslieferung. Das Porto der Ursprungslieferung wird in diesem Fall automatisch bei der Gutschrift, bzw. Überweisung des Betrages in Abzug gebracht. Für zurückgesandte Ware, die speziell nach Kundenwunsch -und Auftrag angefertigt oder bestellt wurde wird eine Wiedereinlagerungs-Gebühr (restocking-fee) in Höhe von 10% des Kaufpreises erhoben. Reduzierte Ware ist vom Umtausch und von Rückgabe ausgeschlossen.


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.


Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung


§ 13 Preise

Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und sonstigen Preisbestandteile.

Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei

einem Paketversand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach den

üblicherweise anfallenden Kosten richtet.


§ 14 Mängelrügen

(1) Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware erhoben werden. Der Käufer

ist verpflichtet, die Ware auszupacken und sie auf ihre Funktionstüchtigkeit hin auszuprobieren.2) Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes,

der Speditionsfirma oder der Post bzw. DPD eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und

dem Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von

der Bahn und der Post anerkannt, so dass im Schadenfall die Erstattung gewährleistet ist.

(3) Eine Verletzung dieser Obliegenheitsverpflichtungen kann die Gewährleistungsrechte des

Käufers beeinträchtigen.


§ 15 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des

Käufers.


Informationen zur Garantie

Die Garantie beträgt - sofern der Hersteller nicht ausdrücklich anderes vorgibt - mindestens ab Verkaufsdatum:
12 Monate bei : Wakeboards, Ski
6 Monate bei: Fashion, Neopren, Bindungen, Wakeskates, Tubes und Bananen, Bags, Finnen, Leinen und Hanteln...

Das Kaufdatum muss mit der Originalrechnung des Kunden nachgewiesen werden. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert, oder unsachgemäß montiert.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Abnutzung durch Gebrauch

  • Verschleißteile wie z.B. Overlays

  • Beschädigungen durch äußere Gewalteinwirkung wie z.B. Slider, Kicker, Stege

  • Defekte durch kommerzielle Nutzung z.B. bei Verleih



Suche

Kategorien

Wakeboards
Wakeboard-Bindungen
Wakeskates/-surfer
Wakekites
Wasserski & Wakeskis
Wasserski-Bindungen
Trickski und Springen
Tubes
Leinen und Hanteln
Handschuhe
Neopren & Lycra
Westen
Boarderwear Men
Boarderwear Women
Accessories
DVDs
Bootszubehör
Geschenkgutscheine

Schnellkauf

ArtikelNr. / EAN:

 

Informationen

Wasserski-Boote
Größentabellen
Versand
Zahlung
Links
AGB
Datenschutz
Öffnungszeiten
Impressum

Produktkataloge

Ihr Warenkorb

Es befinden sich keine Artikel im Warenkorb

Zum Warenkorb

Login

Email-Adresse:

Passwort:

Passwort vergessen

Sonderangebot

HELIUM - Cascade '09 - Side Entry
HELIUM - Cascade '09 - Side Entry
nur 49,00 €

inkl. 19% USt.
WAVELENGTH | Junior Fullsuit Girls (pink) - MUST-HAVE!
WAVELENGTH | Junior Fullsuit Girls (pink) - MUST-HAVE!
nur 45,00 €

inkl. 19% USt.
Bare Polarheat (LANGARM-NEO INNEN)
Bare Polarheat (LANGARM-NEO INNEN)
nur 125,00 €

inkl. 19% USt.
CWB | Boss Bindings -2005-
CWB | Boss Bindings -2005-
nur 79,00 €

inkl. 19% USt.
JetPilot | Tee JP Logo (schwarz)
JetPilot | Tee JP Logo (schwarz)
nur 14,50 €

inkl. 19% USt.
RONIX | Cabal Boot -2007-
RONIX | Cabal Boot -2007-
nur 69,00 €

inkl. 19% USt.
RADAR | Source Boot
RADAR | Source Boot
nur 89,95 €

inkl. 19% USt.
JetPilot | Tank Lock and Load (schwarz)
JetPilot | Tank Lock and Load (schwarz)
nur 14,50 €

inkl. 19% USt.
Ten 80 | Mistress Gürtel - pink- 2011
Ten 80 | Mistress Gürtel - pink- 2011
nur 13,65 €

inkl. 19% USt.
CWB - Hoody (black)
CWB - Hoody (black)
nur 25,00 €

inkl. 19% USt.

Neu im Sortiment

RADAR | Liftoff Tube yellow/grey - 3 Personen
RADAR | Liftoff Tube yellow/grey - 3 Personen
nur 219,95 €

inkl. 19% USt.

 

MYSTIC | STAR Rash Lycra Vest S/S - Junior - 2012
MYSTIC | STAR Rash Lycra Vest S/S - Junior - 2012
nur 24,90 €

inkl. 19% USt.

 

MYSTIC | STAR 3/2 D/L Fullsuit - KIDS - 2012!
MYSTIC | STAR 3/2 D/L Fullsuit - KIDS - 2012!
nur 69,90 €

inkl. 19% USt.

 

RONIX | Boomstick Bi-Level - 2012
RONIX | Boomstick Bi-Level - 2012
nur 349,00 €

inkl. 19% USt.

 

CONNELLY | Outsider III - 3 Personen
CONNELLY | Outsider III - 3 Personen
nur 379,95 €

inkl. 19% USt.

 

Wasserski- und Wakeboardboote


Hersteller


Design und Realisierung: BOJA Medien, Kassel

Powered by JTL-Shop 2